Liebe Gäste
Die nachfolgenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB» gelten ausschließlich für die von Mountainbike Südafrika organisierten Bike Ferien und Tages Touren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anmeldung
Der Vertragsabschluss zwischen Mountainbike Südafrika und dem Teilnehmenden kommt durch die Anmeldung des Teilnehmenden und durch Mountainbike Südafrika, mittels Zustellung der Rechnung, zustande. Es gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, welche ohne Unterschrift geltend sind.
- Abmeldung durch den Teilnehmenden
Der Teilnehmende kann sich schriftlich per Post oder E-Mail von der vereinbarten Teilnahme abmelden. Durch die Stornierung der Bike Ferien fallen folgende Abmeldekosten an.
- bei Stornierung bis spätestens 1 Monat vor den Bike Ferien, kostenlose (Rückerstattung des einbezahlten Betrages)
- bei Stornierung bis 30 Tagen vor dem Antritt der Bike Ferien, wird alles verrechnet, was Mountainbike Südafrika für den Teilnehmenden in Rechnung gestellt hat, ausgenommen sind eventuelle Mietbikes.
- bei nicht erscheinen werden die Bike Ferien vollumfänglich verrechnet, ebenso die Tages Touren, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Sollte der Teilnehmende eine Bereits begonnene Tour abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
- Annullierung durch Mountainbike Südafrika
Mountainbike Südafrika behält sich vor, die Bike Ferien und Tages Touren aufgrund, behördlicher Maßnahmen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen etc. abzusagen. In diesem Fall wird den Teilnehmenden der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet.
- Programmänderung und Abbrechung
Mountainbike Südafrika behält sich vor, das Programm und auch die Bike Touren jederzeit abzuändern oder abzubrechen, insbesondere wenn bei Annullierungsgründen gemäss Ziff. 3 vorstehend. Bei Bike Ferien Programmänderungen oder Abbrechung einer bereits begonnen Bike Tages Tour erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrages.
- Verssicherungen
Sämtliche Versicherungen sind Sache des Teilnehmers. In den Bike Ferien und auf den Tages Touren ist keine Versicherung (Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- und Krankenversicherung) eingeschlossen. Den Teilnehmern wird empfohlen, eine Annullation Versicherung abzuschliessen. Ebenso wird den Teilnehmenden empfohlen die eigene Deckung der aktuellen Versicherungen, wie Unfall, Krankheit, Diebstahl, Haftpflicht etc. zu prüfen
- Haftung
Die Bike Ferien Teilnahme und Tages Touren erfolgen grundsätzlich immer auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko.
Mountainbike Südafrika lehnt jegliche Haftung aus Grobfahrlässigkeit, Überschätzung ab.
- 6.1 Diebstahl von Bike und (Mietbikes) Mountainbike Südafrika haftet nicht bei Diebstahl des Bikes unterwegs. Die Teilnehmer müssen ihr Bike privat versichern. Insbesondere haften die Teilnehmer auch bei Beschädigungen oder Verlust des über die Mountainbike Südafrika gebuchten Mietbikes.
- 6.2 Erhöhtes Unfallrisiko Mountainbiking ist immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, usw.). Es wird deshalb von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie die Einhaltung der jeweilig landesüblichen Straßenverkehrsordnung vorausgesetzt. Auf allen Bike Touren (inkl. Tageskurse) ist das Tragen eines geprüften Bike Helms obligatorisch sowie das Tragen von zweckmäßiger guter Bike Bekleidung inkl. Bike Handschuhen unbedingt empfohlen. Im Weiteren haftet Mountainbike Südafrika nicht für Sachschäden an den mitgebrachten Bikes, welche durch Transporte, Unterwegs, etc., eventuell Beschädigungen entstehen könnten.
- 6.3 Unfallrisiko E-MTB Bikes Das Fahren mit einem E-MTB birgt ein höheres Unfallrisiko im Straßenverkehr als mit einem normalen Bike. Aufgrund des Elektromotors ist die erreichbare Geschwindigkeit mit einem E-MTB höher als mit einem normalen, manuell angetriebenen Bike. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko. Mountainbike Südafrika lehnt jegliche Haftung ab für Sach- oder Personenschäden, verursacht durch einen Unfall.
- Bildmaterial
Mountainbike Südafrika darf Bild- Videomaterial, welches in den Bike Ferien oder Tages Touren von Teilnehmenden entstehen, zu eigenen Zwecken verwenden. Insbesondere für Printprodukte, Webseite und Bildergalerien. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein.
Die Teilnehmenden erklären sich damit entschädigungslos einverstanden.
- Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Teilnehmenden und Mountainbike Südafrika ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
